Zuzahlung durch Angehörige
Im November 2008 wurde mit viel Pomp und Trara die Verpflichtung von Kindern, für die Pflege Ihrer Eltern einen Obolus zu leisten, abgeschafft. Mit gemischten Gefühlen verfolgten wir damals diese Vorgänge – geschah diese Maßnahme doch im unmittelbaren Vorfeld der Nationalratswahlen und ohne Einbindung von Spezialisten oder Fachleuten und ohne Konsultation von Gemeinden und Sozialhilfeverbänden, die einen großen Teil der Kosten zu tragen haben.
Sehr rasch zeigte sich, dass die mit der Abschaffung der Zuzahlung durch Angehörige verbundenen Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte nicht verkraftbar sind. Nun, 2 ½ Jahre danach, rudern wir zurück und müssen uns wieder mit diesem Thema beschäftigen, weil der Bedarf an Pflegeplätzen explodierte und immer mehr Heime gebaut wurden. Eine „sanfte Erinnerung an den Generationenvertrag“ sollte entstehen – im Volksmund Pflegeregress genannt. Man kann dazu stehen wie man will – letztlich haben wir uns wohl mit der Notwendigkeit der Wiedereinführung von Angehörigenzuzahlungen abzufinden, nicht zuletzt auch deshalb, damit man der Unterhaltsverpflichtung aus dem ABGB entrinnen kann, welche viel teurer für Angehörige kommen würde.
Unter der Überschrift „Pflegeregress“ wurde nun von der zuständigen Landesrätin Mag. Christina Edlinger-Ploder ein Verordnungsentwurf an die zuständigen Stellen verteilt. Dieser Entwurf sieht vor, dass nur Kinder (und in seltenen Fällen auch Eltern) nach Maßgabe ihres eigenen Nettoeinkommens zur Zuzahlung in folgendem Ausmaß verpflichtet werden:
Nettoeinkommen bis 1500 € keine Zuzahlung
Nettoeinkommen 1500 bis 1600 € 4,0 % Zuzahlung (60,00 bis 64,00 €)
Nettoeinkommen 1600 bis 1700 € 4,5 % Zuzahlung (72,00 bis 76,50 €)
Nettoeinkommen 1700 bis 1800 € 5,0 % Zuzahlung (85,00 bis 90,00 €)
Nettoeinkommen 1800 bis 1900 € 5,5 % Zuzahlung (99,00 bis 104,50 €)
Nettoeinkommen 1900 bis 2000 € 6,0 % Zuzahlung (114,00 bis 120,00 €)
Nettoeinkommen 2000 bis 2100 € 6,5 % Zuzahlung (130,00 bis 136,50 €)
Nettoeinkommen 2100 bis 2200 € 7,0 % Zuzahlung (147,00 bis 154,00 €)
Nettoeinkommen 2200 bis 2300 € 7,5 % Zuzahlung (165,00 bis 172,50 €)
Nettoeinkommen 2300 bis 2400 € 8,0 % Zuzahlung (184,00 bis 192,00 €)
Nettoeinkommen 2400 bis 2500 € 8,5 % Zuzahlung (204,00 bis 212,50 €)
Nettoeinkommen 2500 bis 2600 € 9,0 % Zuzahlung (225,00 bis 234,00 €)
Nettoeinkommen 2600 bis 2700 € 9,5 % Zuzahlung (247,00 bis 256,50 €)
Nettoeinkommen über 2700 € 10 % Zuzahlung (über 270 €)
Die Zuzahlung durch Eltern für die Pflege von Kindern ist genau gleich geregelt, nur beginnt die Staffelung hier mit einem Prozentsatz von 9 % und steigert sich auf 15 %.
Für alle, die mit Stichtag 31.7.2011 in einem Heim wohnen, gilt diese Regelung ab dem 1.1.2012. Zieht jemand ab 1.8.2011 neu in ein Heim, so gilt die Zuzahlungsregelung sofort mit Eintritt.
